Obligatorischer Import von Mustern für EAC-Dokumente
Das System der EAC-Zertifizierung hat sich seit 2011 stetig weiterentwickelt. Im Jahr 2026 stehen Exporteure vor einem hochgradig digitalisierten Kontrollsystem. Die russischen Behörden (Rosakkreditierung) haben in enger Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung (FTS) ein Protokoll implementiert, das die Echtheit von Zertifikaten und die tatsächliche Durchführung von Labortests streng überwacht. Ein rechtskonformer Marktzugang erfordert heute Präzision bei der Musterabwicklung und der technischen Dokumentation.

Seit der Einführung wegweisender Reglements wie TR ZU 037/2016 (RoHS) und TR ZU 041/2017 (Chemische Sicherheit) wurde die Marktüberwachung radikal verschärft.
- Null-Toleranz-Politik: Hunderte von Zertifizierungsstellen und Laboren wurden geschlossen, um “Papierzertifikate” ohne reale Tests zu eliminieren.
- Digitale Verknüpfung: Jedes EAC-Dokument ist im System der Rosakkreditierung direkt mit den Zolldaten verknüpft.
- GLN & GTIN: Die Angabe der Global Location Number (GLN) des Herstellers und der Global Trade Item Number (GTIN) ist für die Registrierung im staatlichen System nun obligatorisch.
Ein EAC-Zertifikat oder eine Deklaration kann nicht legal ausgestellt werden, bevor die Muster physisch die Grenze der EAWU überschritten haben.
- Zolldeklaration für Muster: Muster müssen unter dem Code 061 (Waren für Zertifizierungszwecke) importiert werden.
- Zeitstempel-Kontrolle: Das Datum der Zollabfertigung der Muster muss vor dem Ausstellungsdatum des Zertifikats liegen.
- Nachweispflicht: Der Zoll verlangt zunehmend die Vorlage des Bestätigungsschreibens der Zertifizierungsstelle für den Musterimport.
Um gravierende Zollprobleme zu vermeiden, empfiehlt die TechSert Group folgendes Verfahren:
- Vertragsschluss: Abschluss eines Vertrages mit einer akkreditierten Stelle vor dem Versand.
- Bestätigungsschreiben: Erhalt des offiziellen Schreibens für den Zoll, um die Muster als „Testware“ einzuführen.
- Zollabwicklung (Verfahren 4000): Einreichung der GTD (Zolldeklaration) mit dem korrekten Klassifikator 01999.
- Zertifikatserstellung: Erst nach Ankunft der Muster im Labor erfolgt die finale Ausstellung des Dokuments.
FAQ: EAC-Zertifizierungsregeln 2026
Nein. Muster müssen offiziell deklariert werden, damit ein Beleg über die Zollabfertigung für das Dossier der Zertifizierungsstelle vorliegt.
Das Zertifikat wird bei einer Zollprüfung als ungültig betrachtet, was zur Beschlagnahmung der Ware und hohen Geldstrafen führt.
Ja, für ausländische Hersteller ist die Angabe der GLN (oder ersatzweise die Koordinaten des Standorts) für die Eintragung in das staatliche Register zwingend.
Deutsch
English
Español
Français
Italiano
Русский
简体中文
















