Leitfaden zur technischen Regulierung TR EAEU 037/2016 (EAEU RoHS)

Die technische Regulierung TR EAEU 037/2016 legt die Grenzwerte für gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) fest. Diese Verordnung ist das Pendant zur europäischen RoHS-Richtlinie und dient dem Schutz von Gesundheit und Umwelt.

Konformitätsbewertung

Die Bestätigung der Konformität erfolgt üblicherweise durch:

  • EAC-Deklaration: Das Standardverfahren für die meisten elektronischen Geräte.
  • EAC-Zertifikat: Eine freiwillige Alternative zur Deklaration, die oft für komplexe technische Systeme gewählt wird, um eine höhere Marktakzeptanz zu erreichen.

Beschränkte Stoffe (Stand 2026)

Mit der vollständigen Umsetzung der Erweiterung im Jahr 2024 umfasst die Regulierung nun 10 Stoffe:

Gefahrenstoff Grenzwert Beispiel
Blei, Quecksilber, Chrom VI 0,1% Lötstellen, Beschichtungen
Cadmium 0,01% Batterien, Kontakte
PBB & PBDE 0,1% Flammschutzmittel
Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP) 0,1% Kabelisolierungen, PVC

Anwendungsbereich

Die TR EAEU 037/2016 ist obligatorisch für:

  • Haushaltsgeräte und IT-Ausrüstung
  • Telekommunikations- und Bürogeräte
  • Elektrowerkzeuge und Beleuchtung
  • Elektronische Musikinstrumente und Spielautomaten
  • Kabel (bis 500V) und Sicherheitsvorrichtungen

Kennzeichnung und Dokumentation

Konforme Produkte müssen das EAC-Zeichen auf dem Produkt, der Verpackung und in der Bedienungsanleitung tragen.

Die Bedienungsanleitung muss in russischer Sprache (und ggf. in der Landessprache des Mitgliedstaats) verfasst sein. Seit kurzem ist zudem die Angabe von Symbolen zur getrennten Abfallsammlung (ähnlich WEEE) verpflichtend, um die Rückgewinnung von Schadstoffen zu fördern.

Aktuelle Anforderungen 2026

Besonderes Augenmerk liegt heute auf der digitalen Rückverfolgbarkeit. Die Registrierung in den staatlichen Datenbanken erfordert zunehmend die Angabe von GTIN und GLN Codes, um die Validität der EAC-Dokumente bei Zollkontrollen sicherzustellen.

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