EAC Deklaration
EAC Deklaration – Konformitätserklärung der Zollunion

Die Konformitätserklärung der Zollunion (EAC Deklaration) stellt ein offizielles Dokument dar, dessen Erstellung auf detaillierten Prüfergebnissen basiert. Dieses Dokument dient als formeller Nachweis dafür, dass ein bestimmtes Objekt, sei es ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Verfahren, die zwingenden Anforderungen der aktuell gültigen technischen Vorschriften innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) umfassend erfüllt. Es handelt sich bei dieser Deklaration um eine obligatorische Form der Bestätigung der Produktqualität und -sicherheit, die für den Marktzugang in den Mitgliedstaaten der Zollunion unerlässlich ist.
Die Einführung der Konformitätserklärung der Zollunion war ein wesentlicher Schritt zur Harmonisierung der technischen Regulierung innerhalb des gemeinsamen Wirtschaftsraums. Anfängliche Kontroversen und unterschiedliche Interessen bei der Bildung dieses einheitlichen Wirtschaftsraums wurden durch den substanziellen Vorteil, der sich aus der Entwicklung einer umfassenden und reibungslosen Handelskooperation ergibt, vollständig neutralisiert. Die Möglichkeit, Waren ohne zusätzliche nationale Zertifizierungen in allen Mitgliedstaaten der EAWU vertreiben zu können, überwiegt die anfänglichen Bedenken bei weitem.
Diese verbesserte Handelseffizienz ermöglicht eine signifikant schnellere Lieferung von Waren an die Märkte der benachbarten Länder innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion. Dies führt nicht nur zu einer Reduzierung der Lieferzeiten und damit verbundenen Kosten, sondern steigert auch merklich den gesamten Handelsumsatz zwischen den Mitgliedstaaten. Die vereinfachten Verfahren und die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsnachweisen schaffen ein positives wirtschaftliches Klima und fördern den grenzüberschreitenden Handel.
Das etablierte Interaktionsschema und die Implementierung der einheitlichen Konformitätserklärung beweisen das Vertrauen der staatlichen Stellen und Aufsichtsbehörden in dieses System. Ihre Bereitschaft, im Handelsbereich pragmatische Zugeständnisse zu machen und einheitliche Regeln zu akzeptieren, unterstreicht die Bedeutung einer funktionierenden Wirtschaftsunion. Seit dem Jahr 2012 gilt eine allgemeine und verbindliche Dokumentationsform für die Konformitätserklärung, die in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird.
Es ist selbstverständlich, dass jedes Land innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion über seine eigene spezifische Gesetzgebung verfügt und primär seine nationalen Interessen berücksichtigt. Dennoch sind im Bereich der technischen Regulierung in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte erzielt worden, und es bestehen weiterhin positive Entwicklungsaussichten für eine weitere Harmonisierung und Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Die Bereitschaft zur Kooperation und zur Überwindung nationaler Eigenheiten im Sinne eines gemeinsamen Wirtschaftsraums ist erkennbar.
Das einheitliche Deklarationsformular der Zollunion räumt Unternehmen das Recht ein, ihre Waren ohne die Notwendigkeit zusätzlicher nationaler Überprüfungsmaßnahmen in allen Staaten des Eurasischen Wirtschaftsraums zu verkaufen und zu vertreiben. Dies vereinfacht die Marktzugangsprozesse erheblich, reduziert bürokratische Hürden und spart Unternehmen Zeit und Ressourcen. Die gegenseitige Anerkennung der Konformitätserklärungen ist ein fundamentaler Pfeiler der erfolgreichen wirtschaftlichen Integration innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Neue Gesetze für den Antragsteller der EAC Deklaration
Eine Konformitätserklärung kann von einer juristischen Person oder einem Einzelunternehmer beantragt werden, die oder der ordnungsgemäß auf dem Territorium eines der Mitgliedstaaten der Zollunion (derzeit Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien und Kirgisistan) registriert ist. Diese Registrierung muss gemäß den jeweiligen nationalen Gesetzen des betreffenden CU-Staates erfolgt sein und aktiv sein.
Es ist von entscheidender Bedeutung zu verstehen, dass ausländische Unternehmen, deren Hauptsitz sich in Ländern befindet, die nicht der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), ehemals Zollunion, angehören, nicht die Möglichkeit haben, eine solche Konformitätserklärung direkt zu erlangen. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Hersteller mit Sitz in Deutschland, den Vereinigten Staaten oder China nicht selbst als Antragsteller für eine Konformitätserklärung auftreten kann.
Wenn Produkte aus dem Ausland in die EAWU-Staaten importiert werden sollen, muss zwingend beachtet werden, dass als offizieller Empfänger der Waren und somit als Antragsteller der Konformitätserklärung ausschließlich ein Importunternehmen fungieren darf, das in der Russischen Föderation oder einem anderen Mitgliedstaat der Zollunion rechtmäßig registriert ist. Dieses importierende Unternehmen trägt die Verantwortung für die Konformität der eingeführten Produkte mit den technischen Vorschriften der EAWU.
Die Konformitätserklärungen, die sich auf die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion beziehen, werden erst nach dem erfolgreichen Abschluss aller vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren ausgestellt. Diese Verfahren umfassen in der Regel Laborzertifizierungsprüfungen, bei denen die Produkte auf ihre Sicherheit und Konformität mit den geltenden technischen Regelwerken getestet werden. Erst nach Vorlage positiver Prüfergebnisse und der Zusammenstellung weiterer erforderlicher Dokumente wird die Konformitätserklärung ausgestellt. Diese Erklärung berechtigt den Inhaber dann zur Beantragung der Kennzeichnung der Produkte mit dem EAC-Zeichen (Eurasian Conformity), welches den freien Verkehr der Produkte innerhalb der gesamten Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft ermöglicht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der insbesondere russische Hersteller betrifft, ist die Einschränkung bezüglich der Nennung mehrerer russischer juristischer Personen in einem einzigen Konformitätsdokument. Es ist nicht zulässig, in einer Konformitätserklärung zwei oder mehr unabhängige russische Unternehmen als Hersteller oder Bevollmächtigte anzugeben. Jede Konformitätserklärung muss sich auf einen einzigen verantwortlichen Hersteller oder dessen offiziellen Vertreter innerhalb der EAWU beziehen.
Der im Dokument genannte “Empfänger” darf ausschließlich eine einzige Organisation sein, die entweder ein Hersteller ist, der in Russland oder einem anderen Mitgliedstaat der Zollunion registriert ist, oder ein offizieller, im jeweiligen CU-Staat registrierter Bevollmächtigter des ausländischen Herstellers. Diese Regelung dient der klaren Zuweisung von Verantwortlichkeiten für die Konformität der Produkte.
Der grundlegende Pfeiler der aktuellen Gesetzgebung im Bereich der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion besagt: Wenn für ein bestimmtes Produkt eine obligatorische Konformitätserklärung durch die entsprechenden technischen Vorschriften vorgeschrieben ist, so ist der Hersteller oder dessen bevollmächtigter Vertreter gesetzlich dazu verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungsdokumente für dieses Produkt zu beschaffen und vorzulegen, bevor es in den Verkehr gebracht werden darf. Diese Genehmigungsdokumente, zu denen in vielen Fällen die Konformitätserklärung gehört, dienen dem Nachweis, dass das Produkt dieMindestanforderungen an Sicherheit und Qualität erfüllt, die in den technischen Vorschriften der EAWU festgelegt sind.
Ein bedeutender Unterschied für ausländische Hersteller ist, dass bei der Beantragung der EAC Konformitätserklärung die Unterstützung eines Vertreters mit Niederlassung im Hoheitsgebiet der Eurasischen Zollunion nötig ist. Das bedeutet, dass es für einen Hersteller, wenn er nicht in einem der Mitgliedsstaaten der Zollunion registriert ist, nicht möglich ist, die EAC Konformitätserklärung eigenständig einzuholen. Der Antragsteller kann entweder eine im Hoheitsgebiet der EAC-Zollunion ansässige Niederlassung des Herstellers sein, ein Importeur, ein Verteiler oder eine Firma, die ihren Dienst als Vertretung zu Zertifizierungszwecken anbietet. Der Name dieses Vertreters steht dann auf der Konformitätserklärung und er ist berechtigt, das Dokument nach Belieben zu verwenden und auch seine Verwendung durch andere juristische Personen, einschließlich des Herstellers, durch eine Bevollmächtigung zu autorisieren.
Die wichtigsten Unterschiede beim Ausstellungsprozess des Dokuments liegen zweifelsohne im Überprüfungsverfahren, das in einigen Fällen (abhängig vom Produkttyp, der Möglichkeit eines leichten Transports und der Gültigkeit der erforderlichen Erklärung) eine Inspektion und Prüfung des Produkts an der Produktionsstätte oder das Zusenden von Mustern an das Labor erfordert. Außerdem wird das Bewertungsverfahren kombiniert mit Analysedokumenten und manchmal durch diese ersetzt.
Das Ausstellungsverfahren für die EAC Konformitätserklärung dauert, abhängig von den technischen Regelwerken, auf die es sich beziehen soll, der Vollständigkeit der vorgelegten Dokumentation und der Kooperationsbereitschaft der zur Vertretung bevollmächtigten Firma mindestens zwei Tage.
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Das Deklarationssystem im Detail
Die Konformitätserklärung der Technischen Regelwerke der Zollunion (TR CU) stellt ein vereinfachtes Verfahren dar, das Herstellern in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (EAWU) den Handel ohne zusätzliche bürokratische Hürden ermöglicht. Diese Erklärung dient als Nachweis dafür, dass die Produkte den geltenden Sicherheitsstandards und technischen Vorschriften der EAWU entsprechen. Nach erfolgreicher Deklaration sind die Hersteller berechtigt, ihre Produkte in allen Mitgliedstaaten der EAWU – derzeit Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan – zu vertreiben, ohne dass weitere nationale Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich sind. Dies trägt maßgeblich zur Reduzierung von Handelshemmnissen und zur Steigerung des innergemeinschaftlichen Handelsvolumens bei.
Nationale Qualitätskontrollsysteme und deren Parallelität
Es ist wichtig zu verstehen, dass parallel zum einheitlichen System der Konformitätsbewertung der EAWU in jedem Mitgliedstaat weiterhin nationale Qualitätskontrollsysteme existieren. Diese Systeme haben oft eine lange Tradition und etablierte Prüfverfahren. Ein bekanntes Beispiel ist das russische GOST R-System, das auch vor der Gründung der Zollunion existierte und weiterhin in bestimmten Bereichen relevant ist. Diese nationalen Systeme können eigene Normen, Zertifizierungsverfahren und Konformitätszeichen umfassen.
Das Verhältnis zwischen EAWU-Deklaration und nationalen Systemen
Produkte können sowohl einer Zertifizierung als auch einer Konformitätserklärung innerhalb eines nationalen Systems unterliegen. Allerdings ist hierbei ein wichtiger Grundsatz zu beachten: die Möglichkeit einer Doppelkontrolle für ein und dasselbe Produkt ist ausgeschlossen. Das bedeutet, dass ein Produkt, für das bereits eine gültige Konformitätserklärung nach den TR CU vorliegt, nicht zusätzlich im Rahmen eines nationalen Systems zertifiziert oder deklariert werden muss, um in den Mitgliedstaaten der EAWU vertrieben zu werden. Dies vermeidet unnötigen Aufwand und Kosten für die Hersteller.
Die Ablösung nationaler Vorschriften durch technische Regelwerke der EAWU
Ein entscheidender Mechanismus zur Vermeidung von Doppelstandards besteht darin, dass bei Inkrafttreten einer neuen technischen Vorschrift der EAWU für eine bestimmte Warengruppe, diese Produkte umgehend aus der Liste der konformitätserklärungspflichtigen Produkte im nationalen GOST R-System (oder entsprechenden Systemen in anderen Mitgliedstaaten) gestrichen werden. Dies stellt sicher, dass die technischen Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren in den Mitgliedstaaten harmonisiert werden und die technischen Regelwerke der EAWU Vorrang haben.
Positive Auswirkungen auf den Handel und die Wirtschaft
Die konsequente Vermeidung von Doppelstandards und die Etablierung eines einheitlichen Konformitätsbewertungssystems wirken sich äußerst positiv auf den Handelsumsatz zwischen den beteiligten Ländern aus. Unternehmen profitieren von geringeren Kosten und einem vereinfachten Marktzugang, was wiederum zu einer Steigerung des Handelsvolumens führt. Darüber hinaus trägt die Harmonisierung der technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren langfristig zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in der gesamten Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft bei.
Vorschriften zur Kennzeichnung von Produkten in der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft
Die Einhaltung der Kennzeichnungsregeln der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft ist eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten in den Mitgliedstaaten. Jede spezielle technische Vorschrift der Zollunion enthält detaillierte Anforderungen an die Kennzeichnung der jeweiligen Waren. Diese Anforderungen dienen in erster Linie dem Schutz der Verbraucher und der Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Produkten.
Erforderliche Angaben auf der Produktkennzeichnung
Die Verbraucherinformation auf der Produktkennzeichnung muss bestimmte obligatorische Angaben enthalten, um den Anforderungen der EAWU-Vorschriften zu genügen. Dazu gehören:
- Name des Produkts, einschließlich Warenzeichen: Eine klare und eindeutige Bezeichnung des Produkts sowie gegebenenfalls das eingetragene Warenzeichen des Herstellers.
- Zusammensetzung (Zutatenliste): Eine detaillierte Auflistung aller Inhaltsstoffe oder Bestandteile des Produkts in der vorgeschriebenen Form und Reihenfolge.
- Angaben zum Hersteller und Importeur: Vollständiger Firmenname und die genaue Anschrift (einschließlich Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowohl des Herstellers als auch des Importeurs, falls dieser nicht mit dem Hersteller identisch ist.
- Verfallsdatum und Lagerbedingungen des Produkts: Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum des Produkts sowie spezifische Anweisungen für die sachgerechte Lagerung, um die Qualität und Sicherheit des Produkts bis zum angegebenen Datum zu gewährleisten.
- EAC-Umlaufzeichen: Das spezielle EAC-Zeichen (Eurasian Conformity) muss gut sichtbar und dauerhaft auf der Produktkennzeichnung angebracht sein, um zu bestätigen, dass das Produkt alle relevanten technischen Vorschriften der EAWU erfüllt hat.
Bedeutung der Übereinstimmung von Kennzeichnungs- und Konformitätsdaten
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Angaben auf der Produktkennzeichnung, insbesondere der Name und die Marke des Produkts, vollständig mit den Informationen in der Konformitätserklärung übereinstimmen. Jegliche Abweichungen können zu Problemen bei der Zollabfertigung und zu Sanktionen führen.
Die Rolle des EAC-Zeichens und das Deklarationsverfahren
Eine zusätzliche, unerlässliche Voraussetzung ist die Kennzeichnung des Produkts mit dem EAC-Zeichen. Dieses Zeichen darf erst angebracht werden, nachdem das Unternehmen das Deklarationsverfahren erfolgreich abgeschlossen und die entsprechende Genehmigungsurkunde erhalten hat. Das EAC-Zeichen dient somit als sichtbarer Beweis für die erfolgte Konformitätsbewertung und die Einhaltung der technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Erforderliche Dokumentation für den Erhalt einer EAC Deklaration
Die EAC Deklaration wird auf offiziellem Papier geliefert. In der Regel muss dem Dokumentdossier eine Kopie für die Zollabfertigung in Russland, Weißrussland und Kasachstan beigelegt werden und den zuständigen Behörden das Original oder die Kopie auf ausdrücklichen Wunsch gezeigt werden.
Die Verwendung der EAC Deklaration ist laut Reglement nicht beschränkt auf Geschäftsvorgänge mit dem Vertreter, sondern kann gemäß den Bestimmungen der Vollmacht des Antragstellers für alle Geschäfte verwendet werden.
Die EAC Konformitätserklärung liefert verschiedene Informationen einschließlich Herstellername, Name des Antragstellers, der, wie bereits erwähnt, im Hoheitsgebiet der Eurasischen Zollunion niedergelassen sein muss, Name der Zertifizierungsstelle, die das Dokument ausgestellt hat, Name des Produkts oder der Produkte und Produktcode, Reglements, auf die sich das Dokument bezieht, und zu guter Letzt die Gültigkeitsdauer der Konformitätserklärung, die 5 Jahre nicht überschreiten darf.
für die Bewertung:
Produktcode
Beschreibung des Produkts in russischer Sprache
Zeichnungen
Zutaten bei Lebensmitteln
Merkmale der Betriebsanlage
Erforderliche Dokumente für die Ausstellung einer EAC Konformitätserklärung (zusätzlich zu den für die Bewertung benötigten Dokumenten):
Kaufvertrag oder Bevollmächtigung des Vertreters durch den Hersteller
Grundakte der bevollmächtigten Firma
Sämtliche ausländische Zertifikate
Name des Herstellers
Zertifizierungsantrag (von der Zertifizierungsstelle bereitgestellt)
Betriebsunterlagen: technischer Pass, Bedienungshandbuch (in russischer Sprache)
ISO-Verfahren
Technische Merkmale
Prüfbericht des Herstellers
Compliance-Zertifikate für Material und Komponenten
Konformitätszertifikate für das Produkt
Andere Dokumente, die direkt oder indirekt bestätigen, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen der technischen Bestimmungen entspricht:
Fotos
Zeichnungen / Diagramme


















